Vorteile der Mitgliedschaft

  • Alle Mitglieder sind zur aktiven Beteiligung an den Aktivitäten des Vereins eingeladen, wie z.B. Vorträgen, Weiterbildungsangeboten, Tagungen, Projekten
  • Ermäßigungen auf Gebühren für Weiterbildungsangebote, Vorträge und Tagungen des |ifsg
  • Unterstützung von Aktivitäten und bei Projekten zur Suizidprävention durch das |ifsg
  • Zugang zur wissenschaftlichen Zeitschrift Suizidprophylaxe (ÖGS/DGS), erscheint vierteljährlich
  • Zugang zur wissenschaftlichen Zeitschrift Crisis (IASP), erscheint sechsmal jährlich
  • Zugang zum Newsletter der IASP, erscheint vierteljährlich
  • Zugang zu ausgewählten Abstracts zum aktuellen Stand der Suizidologie

Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder:
verpflichten sich zur Entrichtung des von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages – aktuell € 30,00

Förderer und Förderinnen:
verpflichten sich, durch laufende, entsprechend hohe Zuwendung die Ziele des Vereins nachdrücklich zu unterstützen

Stifter und Stifterinnen:
unterstützen zumindest einmal durch eine namhafte Zuwendung die Ziele des Vereins insgesamt oder die Verwirklichung einzelner Aufgaben

Rechte und Pflichten

  • Alle Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dazu Anträge zu stellen und sich an den allgemeinen Abstimmungen zu beteiligen.
    a.) Einfache Mitglieder, Förderer und Förderinnen haben in der Mitgliederversammlung das aktive und passive Wahlrecht bei Bestellung der Organwalter und Organwalterinnen.
    b.) Jedes Mitglied hat überdies das Recht, freiwillig aus der Gesellschaft auszutreten.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach besten Kräften, zumindest aber durch die Leistung der nach der Art der Mitgliedschaft bestimmten Beiträge, zu fördern. Sie haben alles zu unterlassen, wodurch Ansehen oder Zweck des Vereins Schaden erleiden könnten.
  • Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
  • Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Wenn dies in der Generalversammlung passiert, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.

Bitte nutzen Sie unten stehendes Formular um Mitglied zu werden.

Den Jahresmitgliedsbeitrag als ordentliches Mitglied von € 30,00 oder Ihren Beitrag als Förderer/Förderin oder Stifter/Stifterin überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Institut für Suizidprävention Graz
Raiffeisenbank Graz-St. Peter
IBAN: AT 54 3836 7000 0051 7557
BIC: RZSTAT2G367